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Was das Gebot " Fahren auf Sicht" nach der StVO bedeuten kann |
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Geschrieben von Tobias Lang
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Freitag, 4. April 2008 |
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Urteil des Landgerichts Freiburg: Fahrer wird wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen
Leitsatz:
Fahren auf Sicht im Sinne der StVO kann nachts auf unbeleuchteter Autobahn für einen Lkw-Fahrer bedeuten, dass er bei Abblendlicht mit 30 m Sichtweite eine Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten darf. Fährt er trotzdem schneller (im zu beurteilenden Fall: 86 km/h) und prallt auf ein unbeleuchtendes Unfallfahrzeug, wodurch ein Mensch getötet wird, ist er der fahrlässigen Tötung gemäß § 222 StGB schuldig
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