Privatfahrt und Lenkzeiten
Geschrieben von Volker Lindner   
Samstag, 12. Januar 2008

Private Fahrten können den Sozialvorschriften unterliegen

Mit Inkrafttreten der VO (EG) 561/2006 haben sich auch für private Fahrten mit Lastkraftwagen Änderungen ergeben. Artikel 3 lit. h der Vorschrift stellt nur Fahrzeuge/Fahrzeugeinheiten bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse frei. Für größere Fahrzeuge/Fahrzeugeinheiten müssen die Lenk- und Ruhezeiten nachgewiesen werden.

Folge: Fahrzeuge mit digitalem Tachografen dürfen nur von Personen gelenkt werden, die im Besitz einer Fahrerkarte sind. Wer als Kraftfahrer beruflich tätig ist, hat Zeiten der privten Nutzung eines kontrollpflichtigen Fahrzeuges zu berücksichtigen und seinem Arbeitgeber zu melden.

Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgeld, vielleicht auch seinen Arbeitsplatz.

 

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