Nicht-EU-Bürger in Österreich erwischt
Geschrieben von Volker Lindner   
Sonntag, 6. Januar 2008

Ein Kraftfahrer, in Deutschland geboren und immer in Deutschland lebend mit türkischer Staatsanghörigkeit hatte sich in seinen 21 Berufsjahren als Lenker nichts zu Schulden kommen lassen.

Auftragsgemäß fuhr er auch dieses mal von der Schweiz nach Slowenien, so wie er es schon seit Jahren unfallfrei und schadensfrei getan hat. Auch mit dem Lenk- und Ruhezeiten war (fast) immer alles in Ordnung. Als er aber im November 2007 in eine Kontrolle der Bezirkshauptmannschaft in F.../Österreich kam, wurde er eines Besseren belehrt.

Höflich wurde er nach der Bescheinigung nach  der VO (EWG) 881/1992 idF der VO (EG) 484/2002 gefragt. Es standen große Fragezeichen auf der Stirn des Kollegen. Was bitte soll ich vorlegen, fragte er genauso höflich nach. Die Fahrerbescheinigung.

Recht hatte der Beamte. Jeder Nicht-EU-Bürger benötigt im grenzüberschreitenden Verkehr eine Fahrerbescheinigung, die bei den zuständigen Ämtern durch den Unternehmer beantragt wird. Der Unternehmer bleibt auchEigentümer der Fahrerbescheinigung.

Nun der Fahrer hatte keine solche und zahlte 200,00 EURO. Dem Unternehmer drohen von 1.453 bis zu 7.267 EURO Geldbuße zzgl. 10% hieraus als Verfahrenskosten der Behörde und ggf. der Entzug der EG-Lizenz. Übrigens, diese Vorschrift gilt nicht nur in Österreich ...

 

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