EU-Vertrag in Tschechien ratifiziert
Geschrieben von Volker Lindner   
Dienstag, 1. Dezember 2009
Der Weg für das Inkrafttreten des EU-Reformvertrages von Lissabon ist frei. Der Vertrag von Lissabon erweitert die Zuständigkeiten der EU.

Nach monatelangem Zögern und Verhandeln setzte der tschechische Staatschef Klaus seine Unterschrift unter den EU-Vertrag von Lissabon. Wenige Stunden zuvor hatte das tschechische Verfassungsgericht in Brno (Brünn) eine Klage gegen den Vertrag abgewiesen.

Der Lissabonvertrag musste von allen 27 EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, um in Kraft treten zu können. Allein die Unterschrift von Präsident Klaus stand noch aus.

Neue Rechtsgrundlage für EU:
Der Vertrag von Lissabon soll eine neue Rechtsgrundlage für die EU schaffen. Er wurde im Dezember 2007 vom Präsidenten, Regierungschefs und Außenministern der 27 EU-Staaten unterschrieben.

Abstimmungsmodus:
Der Reformvertrag sieht häufigere Mehrheitsentscheidungen bei Abstimmungen vor, um die Blockademöglichkeiten einzelner Staaten zu verringern. Im Ministerrat werden Stimmen nicht mehr nach Größe und Bedeutung der Staaten gewichtet, sondern eine „doppelte Mehrheit“ (sowohl der Staaten als auch der Bevölkerung) entscheidet. Zugleich werden die Stellung der nationalen Parlamente und die des Europaparlaments gestärkt. Bei Mehrheitsentscheidungen im EU-Ministerrat gilt ab 2014 das Prinzip der doppelten Mehrheit. Damit kommt ein Beschluss zustande, wenn 55 % der Mitgliedsländer und 65 % der EU-Bevölkerung zustimmen.

Ratspräsident:
Neben der bisher alle sechs Monate rotierenden Präsidentschaft wird ein ständiger Ratspräsident für 2 ½ Jahre amtieren. Der neue EU-Präsident ist der Belgier Herman Van Rompuy.

EU-Außenminister:
Mit Gültigkeit des Lissabonvertrages bekäme die EU mehr außenpolitische Befugnisse und eine Art „Außenminister“. Dieser Posten wird wegen des britischen Widerstandes nun den Titel „hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ tragen. Er ersetzt den EU-Außenbeauftragten und den EU-Außenkommissar. Neue EU-Außenministerin ist die Britin Catherine Ashton.

EU-Kommissare:
Die Zahl der Kommissionsmitglieder soll bis 2014 von derzeit 27 auf 15 reduziert werden.

Parlament:
Das EU-Parlament entscheidet künftig gleichberechtigt mit dem Ministerrat über den EU-Haushalt. Auch den nationalen Parlamenten wird ein größeres Mitspracherecht eingeräumt.

Grundrechtscharta:
Sie ist nicht offizieller Teil des Reformvertrages, wird aber durch einen sog. Querverweis für die EU-Mitgliedsstaaten – außer Großbritannien – rechtsverbindlich.

Beitritt/Austritt:
Beitrittswillige Staaten müssen sich zu den Werten der EU bekennen und zudem wird die Möglichkeit geregelt die EU wieder zu verlassen.

Kooperation:
Einzelne Mitgliedsstaaten können aus EU-Beschlüssen über engere Zusammenarbeit in Fragen der Justiz- und Polizeikooperation sowie Beschlüssen in der Sozialpolitik aussteigen.

Die EU-Kommission sollte ursprünglich verkleinert werden. Nach dem ersten gescheiterten Referendum in Irland (Juli 2008) wurde jedoch allen Staaten zugesichert, dass sie auch weiterhin einen Kommissar stellen dürfen. Vor allem Deutschland und Frankreich sehen den Lissabon-Vertrag als Voraussetzung für künftige EU-Erweiterungen. Der bisher gültige „Nizza-Vertrag“ ist auf 27 Mitgliedsstaaten ausgerichtet.

 

 

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