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Der Weg für das Inkrafttreten des EU-Reformvertrages von Lissabon
ist frei. Der Vertrag von Lissabon erweitert die Zuständigkeiten der EU.
Nach monatelangem Zögern und Verhandeln setzte der tschechische Staatschef Klaus seine Unterschrift unter den EU-Vertrag von Lissabon. Wenige Stunden zuvor hatte das tschechische Verfassungsgericht in Brno (Brünn) eine Klage gegen den Vertrag abgewiesen.
Der Lissabonvertrag musste von allen 27 EU-Mitgliedsstaaten
ratifiziert werden, um in Kraft treten zu können. Allein die
Unterschrift von Präsident Klaus stand noch aus.
Neue Rechtsgrundlage für EU:
Der Vertrag von Lissabon soll eine
neue Rechtsgrundlage für die EU schaffen. Er wurde im Dezember 2007 vom
Präsidenten, Regierungschefs und Außenministern der 27 EU-Staaten
unterschrieben.
Abstimmungsmodus:
Der Reformvertrag sieht häufigere
Mehrheitsentscheidungen bei Abstimmungen vor, um die
Blockademöglichkeiten einzelner Staaten zu verringern. Im Ministerrat
werden Stimmen nicht mehr nach Größe und Bedeutung der Staaten
gewichtet, sondern eine „doppelte Mehrheit“ (sowohl der Staaten als
auch der Bevölkerung) entscheidet. Zugleich werden die Stellung der
nationalen Parlamente und die des Europaparlaments gestärkt. Bei
Mehrheitsentscheidungen im EU-Ministerrat gilt ab 2014 das Prinzip der
doppelten Mehrheit. Damit kommt ein Beschluss zustande, wenn 55 % der
Mitgliedsländer und 65 % der EU-Bevölkerung zustimmen.
Ratspräsident:
Neben der bisher alle sechs Monate rotierenden
Präsidentschaft wird ein ständiger Ratspräsident für 2 ½ Jahre
amtieren. Der neue EU-Präsident ist der Belgier Herman Van Rompuy.
EU-Außenminister:
Mit Gültigkeit des Lissabonvertrages bekäme die EU mehr außenpolitische Befugnisse und eine Art „Außenminister“. Dieser Posten
wird wegen des britischen Widerstandes nun den Titel „hoher Vertreter
der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ tragen. Er ersetzt den
EU-Außenbeauftragten und den EU-Außenkommissar. Neue EU-Außenministerin
ist die Britin Catherine Ashton.
EU-Kommissare:
Die Zahl der Kommissionsmitglieder soll bis 2014 von derzeit 27 auf 15 reduziert werden.
Parlament:
Das EU-Parlament entscheidet künftig gleichberechtigt
mit dem Ministerrat über den EU-Haushalt. Auch den nationalen
Parlamenten wird ein größeres Mitspracherecht eingeräumt.
Grundrechtscharta:
Sie ist nicht offizieller Teil des
Reformvertrages, wird aber durch einen sog. Querverweis für die
EU-Mitgliedsstaaten – außer Großbritannien – rechtsverbindlich.
Beitritt/Austritt:
Beitrittswillige Staaten müssen sich zu den
Werten der EU bekennen und zudem wird die Möglichkeit geregelt die EU
wieder zu verlassen.
Kooperation:
Einzelne Mitgliedsstaaten können aus EU-Beschlüssen
über engere Zusammenarbeit in Fragen der Justiz- und Polizeikooperation
sowie Beschlüssen in der Sozialpolitik aussteigen.
Die EU-Kommission sollte ursprünglich verkleinert werden. Nach dem
ersten gescheiterten Referendum in Irland (Juli 2008) wurde jedoch
allen Staaten zugesichert, dass sie auch weiterhin einen Kommissar
stellen dürfen. Vor allem Deutschland und Frankreich sehen den Lissabon-Vertrag als Voraussetzung für künftige EU-Erweiterungen. Der bisher gültige „Nizza-Vertrag“ ist auf 27 Mitgliedsstaaten ausgerichtet.
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