| Crash beim Linksabbiegen |
| Geschrieben von Tobias Lang | |
| Freitag, 20. November 2009 | |
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Erschütterung des Anscheinsbeweises:
Ganz einfach - und vielleicht nicht ganz genau - gesagt, besagt der Anscheinsbeweis, dass bei einer Kollision zwischen Wartepflichtigem und Vorfahrtsberechtigtem ersterer Schuld ist. Wann ein solcher Anschein nicht mehr für den Vorfahrtsberechtigten spricht, zeigt das OLG Brandenburg in seiner Entscheidung vom 17.09.2009 - 12 U 26/09 "Wenn Tatsachen nachgewiesen werden, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit ergibt, dass der Vorfahrtsberechtigte bei Beginn des Abbiegemanövers für den Wartepflichtigen noch nicht sichtbar gewesen ist, so ist der gegen den Wartepflichtigen sprechende Anscheinsbeweis erschüttert." Fazit: Einfach um jede Ecke düsen, wenn von rechts keiner kommt oder kommen kann, ist nicht! |