Berechnung von Kündigungsfristen
Geschrieben von Tobias Lang   
Dienstag, 16. Februar 2010
Auch die Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr müssen berücksichtigt werden!

Mit Urteil vom 19.01.2010 - C-555/077 - hat der EuGH folgendes entschieden:

Die Regelung in § 622 II Satz 2 BGB, nach der bei der Berechnung der Kündigungsfrist Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt werden, stellt eine unzulässige Altersdiskriminierung dar.

D.h. bei der Berechnung der mit der Beschäftigungszeit ansteigenden Kündigungsfristen - jedenfalls für den Arbeitsgeber - ist nunmehr "einfach" von der tatsächlichen Beschäftigungszeit auszugehen. Beschäftigungszeiten, die wegen des Alters des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt werden müssen, gibt es hiernach nicht mehr.