Am 04.03.2009 fand unter dem Aktenzeichen AK 208/08
vor dem Amtsgericht in Baden-Baden eine Verhandlung über den Einspruch gegen
einen Bußgeldbescheid der Stadt Baden-Baden statt. Dem Betroffenen wurde vorgeworfen,
als Fahrer eines Fahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.200 kg,
welches im Güterverkehr im Geltungsbereich der Fahrpersonalverordnung
eingesetzt war, fahrlässig folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Keine Verwertung einer Lagermessung ohne Lichtbildausweis
Geschrieben von Bianca Bednarz
Donnerstag, 12. Februar 2009
AG Herford v. 12.09.2008, Aktenzeichen 11
OWi-53 Js 2782/07-980/07
Keine Verwertung einer Lagermessung ohne
Lichtbildnachweis
Eine fehlende Fotodokumentation bei der
Lagermessung führt dazu, dass im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann,
dass bei der Anvisierung des jeweiligen Fahrzeugs durch die Messbeamten Fehler
gemacht worden sind, die zu einer fehlerhaften Messung geführt haben können.
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