Das Bundesarbeitsgericht hatte folgenden Fall zu entscheiden:
"Der Arbeitnehmer hatte gegenüber dem Arbeitgeber mehrmals schriftlich Gehaltsrückstände unter Fristsetzung angemahnt. Als der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers gestellt wurde, kündigte der Arbeitnehmer fristlos. Kurz danach kam es möglicherweise zu einem Betriebsübergang. Aus diesem Grunde beruft sich der Arbeitnehmer nunmehr auf das Fehlen eines wichtigen Grundes um die Nichteinhaltung der 14-Tagesfrist nach § 626 Absatz 2 BGB."
Laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts(OLG) Oldenburg muss der Fahrer eines Schwerlasters seine Fahrweise innerorts so auf die Dauer der Gelbphase von drei Sekunden abstimmen, dass er zeitgerecht vor der Ampel zum Halten kommen kann.
(Bayerisches
Landesamt für Steuern, Verfügung vom 26. Juni 2009 – S2332.1.1-3/3 St32/St33)
Das Bayerische Staatsministerium
der Finanzen (Erlass vom 29. Mai 2009) hat zur einkommenssteuerrechtlichen
Behandlung der Übernahme der Aufwendungen zum Erwerb eines Führerscheins der
Mitarbeiter wie folgt Stellung genommen:
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