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Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankung |
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Geschrieben von Volker Lindner
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Mittwoch, 21. Oktober 2009 |
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Ist ein Arbeitnehmer über Jahre arbeitsunfähig erkrankt und kann deshalb seinen gesetzlichen Mindesturlaub nicht nehmen, so ist der Arbeitgeber unabhängig vom Ablauf des Übertragungszeitraums zur Urlaubsabgeltung verpflichtet. Urlaubsansprüche die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen, erlöschen jedoch mit Ablauf des einschlägigen Übertragungszeitraums.
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